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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Was auf den ersten Blick uninteressant erscheint, schafft Transparenz und ermöglicht einen problemlosen Geschäftsalltag. Eine unserer wichtigsten Erkenntnisse ist das Naturprodukt Holz. Holz ist ein Naturprodukt – jeder einzelne Stamm hat seine eigene Struktur und seinen eigenen Farbton. Ein kleines Holzmuster kann daher nicht den Eindruck für das Gesamtbild des Bodens auf der gesamten Fläche ergeben.  Im Anhang finden Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOFT Parkett GmbH, diese gelten für alle Aufträge, Bestellungen und Rechnungen.

Kundenzufriedenheit

Wir empfehlen jedem Verleger die gelieferte Ware mit seinem Kunden vor der Verlegung zu begutachten. In den meisten Fällen hat der Handwerker das gelieferte Material weder verkauft noch beraten und somit kein direktes Verkaufsgespräch mit seinem Kunden geführt. Der Verleger kennt somit die Wünsche des Kunden keineswegs. Er ist nicht informiert welche Sortierung, Struktur, Farbe sein Kunde in der Ausstellung gesehen und ausgesucht hat. Ein Augenschein vor Ort und vor der Verlegung ist von grossem Nutzen und verhindert jegliche weitere Reklamation. Wir empfehlen in jedem Fall eine Abnahme des Parketts vor Verlegung zu besprechen und schriftlich gegenzeichnen zu lassen.